Masernimpfpflicht
Ab 01.03.2020 hat das Gesundheitsministerium eine Masernimpfpflicht eingeführt.
Ausgenommen von dem Gesetz sind unter anderem Kinder, die jünger als ein Jahr sind, alle, die vor 1970 geboren sind und Menschen, die eine Unverträglichkeit gegen den Impfstoff nachweisen können.